Nach drei Monaten Pause können wir als eine von bundesweit ca. 500 anerkannten Beratungsstellen endlich wieder die begehrten Bildungsprämien-Gutscheine ausstellen.
Werden die nachfolgend genannten, teils neuen Voraussetzungen erfüllt, fördert der Bund Ihre berufliche Weiterbildung zu 50% (max. jedoch 500€). Sie können einen entsprechenden Gutschein erhalten, wenn
- Sie mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind (neu seit 2012),
- Ihr zu versteuerndes Einkommen 20.000€ (40.000€ bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt (neue Grenzen seit 2012),
- Ihre gewünschte Weiterbildung beruflicher Art ist und bei einem Anbieter durchgeführt wird, der ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen kann.
Den Gutschein können Sie ein mal in zwei Jahren erhalten. Achtung: Auch wenn Sie 2011 bereits einen Gutschein erhalten haben, ist es 2012 wieder möglich! Dann jedoch 2013 nicht.
Was Sie tun müssen, um den Gutschein zu erhalten:
- Vereinbaren Sie vor (!) Kurs-/Lehrgangsanmeldung ein Beratungsgespräch in Ihrer VHS (s.u.). Die Terminvereinbarung und Beratung ist ab sofort möglich.
- Halten Sie Ihre Einkommensteuererklärung von 2010 oder 2011 bereit, alternativ die letzten drei Gehaltsnachweise. Bringen Sie diese sowie einen Personalausweis/Reisepass mit zum Gespräch.
- Wenn möglich, haben Sie bereits eine Idee zu Ihrer Weiterbildung und möglichen Anbietern. Ansonsten sind wir natürlich gerne behilflich.
Die Beratung vor Ort übernehmen für Sie
![]() Dr. Annegret Helmers Tel. 04221 – 98 180 2486 helmers@vhs-delmenhorst.de |
![]() Kai Reske Tel. 04221 – 98 180 2461 reske@vhs-delmenhorst.de |





