Zuschüsse zu den Kursgebühren von Ihrer Krankenkasse
Für verschiedene Kurse der Gesundheitsbildung erhalten Versicherte von ihren Krankenkassen Zuschüsse zu den Kurs-entgelten oder die Krankenkassen ersetzen die Kursentgelte ganz. Bitte fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse vor Kursbeginn. Voraussetzung für den Erhalt der Zuschüsse ist, dass sie an 80% der Kurstermine teilgenommen haben. Als Präventionskurse können Kurse aus den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung, Gesunde Ernährung/Vermeidung und Reduktion von Übergewicht, Suchtmittelkonsum (Gesundheitsstrukturgesetz §20 SGB V) gefördert werden.
Qualitätsmerkmal der VHS Delmenhorst ist ein breites Themenspektrum und die Vielfalt der Qualifikationen der Kursleitungen. Diese gehen weit über das hinaus, was der Gesetzgeber für die Förderung von Präventionskursen durch die Krankenkassen zulässt. Deshalb fallen viele Kurse nicht unter die Förderfähigkeit.
Teilnahmebescheinigung
Am Ende des Kurses erhalten Sie von der VHS eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Von der VHS Delmenhorst erhalten die Krankenkassen jeweils zu Semesterbeginn eine Liste mit den Qualifikationen der Kursleitungen und eine Übersicht, welchem Förderbereich die jeweiligen Kurse zugeordnet sind. Auf dieser Grundlage und entsprechend der Kriterien des Leitfadens Prävention entscheiden die Krankenkassen selbst, welche Kurse sie für ihre Versicherten als förderungsfähig anerkennen.
Qualität
Die VHS Delmenhorst hat sich verpflichtet, ein qualitätsgesichertes Angebot von Veranstaltungen bereitzustellen. Dazu gehören u.a. guter Service und Beratung, Transparenz, Zusammenarbeit mit fachlich und pädagogisch qualifizierten Kursleitungen, Umsetzung von geprüften Konzepten, Mindeststandards bei der Raumausstattung, regelmäßige Evaluation. Seit 2003 arbeitet die VHS Delmenhorst für ihre Qualitäts- und Organisationsentwicklung nach LQW (Lernorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) und wird regelmäßig retestiert.
Bitte folgende Änderungen ab 2011 beachten (nach: Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von § 20 SGB V, Fassung v. 27.08.2010):
Die Krankenkassen fördern nur noch bis zwei Kurse pro Kalenderjahr, eine Bezuschussung desselben Kurses im Folgejahr ist nicht mehr möglich. Fragen sie aber auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie sich auch weiterhin so verhalten will. Die Förderung von Kompaktangeboten (wie z. B. mehr tägigen Bildungsurlauben) muss vorab bei der Krankenkasse beantragt und vor Kursteilnahme von dieser genehmigt sein.





